Digitales Kartellrecht: „Die Zehn Gebote ändern sich durch die Digitalisierung auch nicht“

Written by on 06/10/2017 in brand eins with 0 Comments

Die IT-Konzerne werden immer größer. Lassen sich Online-Monopole überhaupt noch verhindern? Ein Gespräch über das Kartellrecht in digitalen Zeiten.

brand eins: Herr Haucap, wozu brauchen wir Wettbewerb?

Justus Haucap: Es ist nicht wie beim Sport, wo es einfach schön ist, zuzuschauen, wie zwei Mannschaften gegeneinander spielen. Beim wirtschaftlichen Wettbewerb geht es nicht um den Reiz der Konkurrenz: Der Kunde muss am Ende profitieren. Sonst brauchten wir den Wettbewerb nicht.

Früher konnte man dessen Wirkung am Preis erkennen: War der ungerechtfertigt hoch, funktionierte der Wettbewerb nicht. Aber viele Inernetdienste sind heute kostenlos. Taugt diese Methode also überhaupt noch?

Nur bedingt, und das ist für uns ein Problem. Wenn Firma A die Preise erhöht und die Leute dann bei Firma B kaufen, wissen wir: Das sind Konkurrenten. Bei Google gibt es keine Preiserhöhung, also kann man auch nicht sehen, wohin die Leute wechseln.

Aber ist es nicht offensichtlich, wer Googles Konkurrenten sind? Andere Suchmaschinen, andere Kartenanbieter und so weiter …

Vielleicht hat Google aber auch weniger offensichtliche Konkurrenten. Wenn ich Informationen über ein Buch suche, nutze ich vielleicht Amazon, ohne das Buch dort zu kaufen. Ich nutze den Händler als Buchsuchmaschine. Wenn ich etwas über Angela Merkel wissen will, suche ich vielleicht bei Wikipedia statt zu googeln. Dieses Verhalten ist sehr schwer zu messen.

Das Bundeskartellamt prüft gerade, ob Facebook seine Marktstellung missbraucht. Woran lässt sich das festmachen, wenn Preise kein Indikator sein können?

Es geht darum, ob Facebook seine Nutzer ausbeutet, indem es deren Privatsphäre verletzt. Facebook kostet zwar kein Geld, aber Ökonomen sprechen von einem implizierten oder hedonischen Preis. Greift Facebook zu stark in meine Privatsphäre ein und mir fehlt eine echte Alternative, dann entspricht das einem Monopolisten, der mir zu viel Geld aus der Tasche zieht.

Wie beurteilen Sie diesen Fall?

Ich glaube, dass das Bundeskartellamt nicht ganz falsch liegt. Deren Argumentationskette baut darauf auf, dass ein Unternehmen es sich bei funktionsfähigem Wettbewerb nicht leisten kann, wiederholt gegen den Datenschutz zu verstoßen, ohne dass die Nutzer weglaufen. Wenn sie nicht weglaufen, spricht das dafür, dass die Monopolmacht zu stark ist und eine gewisse Ausbeutung der Kunden stattfindet.

Als Nutzer will ich dort sein, wo meine Freunde sind, denn dann bietet mir das Netzwerk den größten Wert. Als Werbetreibender will ich dort werben, wo alle Nutzer sind – könnte man also sagen, Facebook ist ein natürliches Monopol?

In gewisser Weise schon. Es hat sich gebildet, weil es zunächst Vorteile für alle hat. Ebay ist ein ähnlicher Fall: Da wähle ich als Verkäufer die Plattform mit den meisten potenziellen Käufern, und als Käufer gehe ich dorthin, wo die meisten Angebote sind. Die Wasserversorgung ist auch ein natürliches Monopol, denn die Durchschnittskosten sind geringer, wenn nicht alle Häuser an verschiedenen Wassersystemen hängen. Es gibt da schon gewisse Parallelen.

Was ergibt sich daraus für die Wettbewerbsaufsicht?

Normalerweise muss die Kontrolle dann besonders streng sein. Beim Wasser ist das einfach: Liefert der Anbieter Wasser in guter Qualität zu einem akzeptablen Preis? Aber über die Qualität von Facebook hat jeder andere Vorstellungen. Und Preise gibt es nur für die Werbekunden. Diese Preise werden über Auktionen ermittelt, ähnlich wie bei Google.

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About the Author

About the Author: Christoph Koch ist Journalist (brand eins, GEO, NEON, Wired, GQ, SZ- und ZEIT-Magazin, Süddeutsche, etc.), Autor ("Ich bin dann mal offline" & "Digitale Balance" & "Was, wäre wenn ...?") sowie Moderator und Vortragsredner. Auf Twitter als @christophkoch unterwegs, bei Mastodon @christophkoch@masto.ai .

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