Vernetzte Geräte können mit der Zeit dazulernen. Gleichzeitig wird immer unklarer, was der Käufer mit ihnen tun darf. Dagegen formiert sich Widerstand.
Als ein befreundeter Bauer ihn um Hilfe bei der Reparatur seines Traktors bat, zögerte Kyle Wiens nicht lange. Der Kalifornier ist schließlich Profi: 2003 gründete er mit einem Kommilitonen die Firma iFixit (siehe auch „Das kriegen wir wieder hin“ in brand eins 12 /2013) , die Reparaturanleitungen für nahezu alles anbietet: vom alten Mercedes-Modell bis zum neuesten iPhone. Wiens ist ein Schrauber, ein Tüftler. Doch an dem Traktor seines Freundes Dave verzweifelte selbst er. Die Software des mehr als 100 000 Dollar teuren Traktors der Firma John Deere erlaubte ihm nicht, den defekten Sensor auszutauschen oder zu überbrücken.
Dabei kennt sich der gelernte Programmierer mit Software ebenso gut aus wie mit Lötkolben oder Flachzange. Doch John Deere möchte nicht, dass Bauern ihre Traktoren selbst reparieren – oder unabhängige Werkstätten damit beauftragen. Deshalb schützt die Firma ihre landwirtschaftlichen Maschinen mit Passwörtern und Software, die nur autorisierten Händlern Reparaturen oder Veränderungen erlaubt. Wenn ein Bauer das Produkt, das er gekauft hat, reparieren will, macht er sich unter Umständen sogar strafbar. Denn die Traktor-Software ist urheberrechtlich geschützt, das Passwort zu knacken würde bedeuten, dieses Urheberrecht zu verletzen. „Daves Traktor bleibt uns verschlossen“, lautet Wiens Fazit, als er im Magazin »Wired« von seinen gescheiterten Reparaturversuchen berichtet.
Es gibt noch viele weitere Produkte, die ihr Wesen verändern, weil sie nicht mehr nur aus Metall und Plastik bestehen, sondern auch aus Programmcode. Immer mehr Geräte sind vernetzt und basieren auf Software: von der Kaffeemaschine bis zum Lautsprecher, vom Auto bis zur Insulinpumpe.
Das hat Vorteile. Jeder Fortschritt, den beispielsweise die Firma Tesla in Sachen selbstfahrende Autos macht, kommt nicht nur künftigen Kunden zugute, sondern wird auch auf die Bordcomputer bereits verkaufter Autos gespielt. Während des Hurrikans Irma erhöhte Tesla mithilfe eines Software-Updates die Reichweite seiner Elektroautos, damit die Fahrer aus der Gefahrenzone kommen konnten. Auch Sicherheitslücken lassen sich durch solche Updates schließen, und viele vernetzte Geräte erhalten auf diesem Wege neue Funktionen, gewinnen also an Leistungsfähigkeit.
Doch es gibt auch Nachteile: Als im April die Tesla-Smartphone-App einen Tag lang ausfiel, waren einige Autobesitzer aus ihren Vehikeln ausgesperrt. Außerdem dürfen mit Teslas keine Fahrten für Uber oder Lyft erledigt werden, wenn die Selbststeuerung der Wagens aktiviert ist. Dies ist ihnen nur auf der Plattform „Tesla Network“ gestattet, die allerdings über Ankündigungen bislang nicht hinausgekommen ist.
Eine Firma, die den Käufern ihrer Produkte vorschreibt, wie sie diese benutzen darf? Lange Zeit wäre das undenkbar gewesen. Wer einen Spaten kauft, darf damit den Garten umgraben, aber auch Nägel in die Wand schlagen. Er darf den Spaten weiterverkaufen oder sich, wenn er möchte, ein Spiegelei darin braten – der Hersteller hat dabei nichts mitzureden. Doch all das ändert sich, wenn es sich um einen Gegenstand handelt, der ein Herz aus Software hat.
„Bei den sogenannten Smart Devices verschwimmt die Grenze zwischen dem physischen Gerät und der Software, die in seinem Inneren läuft – und ohne die es oft gar nicht mehr funktioniert“, sagt Jason Schultz, Juraprofessor an der New York University. Gleichzeitig werde unklarer, „was ich mit den Geräten, die offiziell mir gehören, wirklich tun darf“. Gemeinsam mit Aaron Perzanowski hat er das Buch „The End of Ownership“ geschrieben, in dem sich die beiden mit der Frage nach dem Besitz im digitalen Zeitalter auseinandersetzen. „Früher war die Sache einfach: Wenn ich einen Gegenstand kaufte, konnte ich anschließend damit machen, was ich wollte.“
Nach und nach hat sich das geändert: Bestimmte Drucker- oder Kaffeemaschinenmodelle prüfen heute beispielsweise, ob es sich bei der Druckertinte oder der Kaffeekapsel um ein Produkt des Herstellers oder eines Drittanbieters handelt – und verweigern bei Letzteren den Dienst. Wer auf einem iPhone Software installieren will, die nicht aus Apples App Store stammt, muss es in einem umständlichen Prozess namens Jailbreaking hacken. Damit macht er sich nicht unbedingt strafbar, aber Apple verweigert danach jegliche Garantie, zudem muss der Vorgang bei jedem Update erneut durchgeführt werden. Und wer ein E-Book kauft, kann es in vielen Fällen nur auf bestimmten Geräten lesen – und schon gar nicht weiterverkaufen. Denn die Software der Kaffeemaschine, das Betriebssystem des iPhone, das E-Book auf dem digitalen Reader gehören dem Käufer nicht.
Die Programme werden in nahezu allen Fällen lediglich zum Gebrauch lizenziert. Auch online gekaufte Musikdateien oder Apps gehören nicht dem Eigentümer des Geräts, auf dem sie gespeichert werden. Er hat lediglich die Erlaubnis erworben, sie unter meist sehr detailliert beschriebenen Voraussetzungen zu nutzen. Wirklich bewusst ist das nur wenigen.
Ein Beispiel: In den meisten digitalen Filmbibliotheken – von Apple über Amazon bis Google Play – gibt es die Möglichkeit, Filme zu leihen oder für etwas mehr Geld zu kaufen. Letzteres bedeutet jedoch nicht, dass man wirklich das Eigentum an einer Kopie des Films erwirbt. Beide Male erwirbt man eine Lizenz, den Film anzusehen. In einem Fall 48 Stunden lang, im anderen theoretisch unbegrenzt, in der Praxis aber auch nur, solange es der Anbieter zulässt.