Was wäre, wenn … es kein Ehegattensplitting mehr gäbe?

Written by on 21/04/2022 in brand eins with 0 Comments

Das Ehegattensplitting wurde 1958 in Deutschland eingeführt, begründet unter anderem als „eine besondere Anerkennung der Funktion der Ehefrau als Hausfrau und Mutter“. Vereinfacht gesagt, muss bei diesem Verfahren nicht jeder Ehepartner individuell für sein Einkommen Steuern zahlen. Stattdessen wird das Einkommen beider Eheleute addiert und dann halbiert („gesplittet“). Für diesen geteilten Betrag wird dann jeweils die Einkommensteuer berechnet.


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Dabei können die Ehepartner wählen: Entweder werden beide in der Steuerklasse 4 besteuert – oder einer wechselt in die günstigere Steuerklasse 3, der andere in die höher besteuerte Klasse 5. Vor allem Paare, bei denen einer deutlich mehr verdient als der andere, haben dadurch Vorteile. Aus diesem Grund steht das Ehegattensplitting seit seiner Einführung in der Kritik. Was wäre, wenn man dieses Steuerprivileg abschaffte?


Etwa 13 Millionen Verheiratete profitieren in Deutschland derzeit davon. Spitzenverdiener sparen durch diese Regelung bis zu 15 000 Euro pro Jahr. Dem Staat wiederum gehen insgesamt rund 20 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren. Das ist gewollt, schließlich soll durch das Splitting die Familie gefördert werden – so argumentieren die Befürworter. Kritiker bemängeln, dass es nur Hochzeiten sind, die subventioniert werden: Denn es profitieren auch kinderlose Ehepaare.

Mindestens genauso große Kritik entzündet sich daran, dass das Modell Paare mit einem Alleinverdiener begünstigt und somit viele Frauen davon abhält, erwerbstätig zu sein – zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes.


„Die klassische Verteilung ist, dass der gut verdienende Ehemann in der Steuerklasse 3 landet, in der sein hohes Einkommen vergleichsweise niedrig besteuert wird“, sagt Gisela Färber, Professorin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. „Die Partnerin oder der Partner mit dem geringeren Verdienst – statistisch meistens die Ehefrau – kommt in die Steuerklasse 5, in der das niedrigere der beiden Einkommen einem sehr hohen Steuersatz unterliegt.“ Unterm Strich ergebe sich zwar eine vorübergehende Ersparnis für das Paar – bei dem Partner, der ohnehin schon weniger verdient, bleibe netto durch die ungünstige Steuerklasse jedoch noch weniger übrig. „So manche Frau schaut dann auf ihre Gehaltsabrechnung und fragt sich, ob es sich überhaupt lohnt, wieder arbeiten zu gehen“, so Färber.

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Text: Christoph Koch
Foto: Samantha Gades / Unsplash

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About the Author

About the Author: Christoph Koch ist Journalist (brand eins, GEO, NEON, Wired, GQ, SZ- und ZEIT-Magazin, Süddeutsche, etc.), Autor ("Ich bin dann mal offline" & "Digitale Balance" & "Was, wäre wenn ...?") sowie Moderator und Vortragsredner. Auf Twitter als @christophkoch unterwegs, bei Mastodon @christophkoch@masto.ai .

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