Urheberrecht im Netz: „Vergüten statt verbieten“

Written by on 25/05/2022 in brand eins with 0 Comments

Wie lassen sich übermächtige Internetkonzerne in die Schranken weisen? Konkrete Vorschläge hat der Aktivist Felix Reda.

brand eins: Im Mai 2021 hat der Bundestag eine Urheberrechtsreform beschlossen, die regeln soll, welche Inhalte frei und welche nur gegen Bezahlung in digitalen Medien veröffentlicht werden dürfen. Sind Sie zufrieden?

Felix Reda: Leider sind einige Artikel in diese Richtlinie gelangt, die nicht im Sinne der Allgemeinheit, sondern im Sinne ganz bestimmter Interessengruppen sind.

Welche Interessengruppen sind das?

Die Musikbranche – vor allem die Verwertungsgesellschaft Gema – hat die Upload-Filter durchgesetzt. Und die großen Presseverlage – vor allem die Verlagsgruppe Axel Springer – das Leistungsschutzrecht.

Bei beidem geht es darum, dass Urheber wie Musikerinnen oder Journalisten für ihre Inhalte bezahlt werden. Wer könnte dagegen sein?

Natürlich ist niemand gegen eine faire Bezahlung, aber Eingriffe wie die Upload-Filter sind der falsche Weg. Denn sie bedeuten, dass ein Algorithmus darüber entscheidet, ob ein Rechtsbruch vorliegt oder nicht. Das schränkt bei Fehlentscheidungen die Meinungsfreiheit massiv ein. Außerdem halte ich es für falsch, dass wir rechtliche Entscheidungen, die normalerweise Gerichte oder Behörden fällen müssen, in die Hand von Privatunternehmen geben, die natürlich Eigeninteressen haben. Abgesehen davon, haben sich Youtube und die Gema beispielsweise längst auf Lizenzzahlungen geeinigt. Manche Konflikte, derentwegen auf die Upload-Filter gedrängt wurde, sind also längst anders beigelegt worden.

Immerhin gibt es damit nun in Streitfällen endlich eine klare Regelung, oder?

Das war das ursprüngliche Ziel, eine einheitliche EU-Rege-lung zu schaffen – es ist aber leider nicht erreicht worden. Denn nach wie vor gilt in jedem Land ein anderes Urheberrecht. So etwas ist im grenzenlosen Internet ohnehin schlecht, aber in der europäischen Praxis ganz besonders, denn Rechteinhaber dürfen sich aussuchen, in welchem EU-Land sie gegen einen Verstoß vorgehen wollen – egal von wo aus dieser verübt wurde. So gilt das schärfste Recht eines Einzelstaats quasi überall in der Europäischen Union.

Daran hat sich durch die Reform nichts geändert?

Leider nicht, denn die EU hat statt einer Verordnung nur eine Richtlinie vorgegeben, die alle Länder im Detail unterschiedlich ausgestalten können.

Sie haben das Leistungsschutzrecht angesprochen. Inwiefern ist das problematisch?

Es wird so getan, als liege das Problem der Presseverlage darin, dass Google oder Facebook die Überschrift und ein oder zwei Zeilen eines Artikels anzeigen, wenn sie auf eine Nachrichtenseite verlinken. Doch das Problem der Verlage ist ein ganz anderes: Firmen wie Google, Facebook oder Amazon haben durch ihre Möglichkeiten zur Datensammlung und die Aggregation von Aufmerksamkeit einen riesigen Vorsprung auf dem Werbemarkt. Dadurch und durch das Abwandern der Kleinanzeigen zu Ebay, Immoscout oder Mobile.de sind schon vor Jahren zwei wichtige Einnahmequellen für Verlage weggebrochen. Das ändert sich nicht dadurch, dass man fordert, Onlineplattformen müssten dafür bezahlen, wenn sie auf Medienseiten verlinken wollen.

Was wäre eine bessere Lösung?

Es wäre sinnvoller, die gigantischen Einnahmen aus der digitalen Werbung stärker zu besteuern und davon digitalen Journalismus zu finanzieren. Das wäre auch gerechter: Das Leistungsschutzrecht wird allenfalls den ganz großen Verlagen etwas bringen. Kleine Verlage sehen sich hingegen einer unklaren rechtlichen Lage ausgesetzt. Denn es ist denkbar, dass auch kurze Ausschnitte, die nicht urheberrechtlich geschützt sind – wie zum Beispiel der Satz „FC Bayern gewinnt in der Verlängerung gegen Borussia Dortmund 4:3“ –, unter das Leistungsschutzrecht fallen.

Wie sähe ein zeitgemäßes Urheberrecht aus?

Ein wichtiger Grundsatz wäre: vergüten statt verbieten. Man könnte festlegen, dass bestimmte kommerzielle Onlinedienste ab einer gewissen Größe eine pauschale Vergütung für die Verbreitung von Inhalten im Netz bezahlen. Bei der Privatkopie ist das heute schon der Fall. Da zahlen Hersteller von Druckern, Kopierern und Smartphones eine Abgabe für jedes hergestellte Gerät, und dieses Geld wird durch Verwertungsgesellschaften aufgeteilt. Der Hörfunk ist ein anderes Beispiel: Ein Radiosender muss nicht um Erlaubnis dafür bitten, dass er ein bestimmtes Lied spielen darf, aber er muss dafür bezahlen. Und diese Vergütung hängt von der Reichweite ab. Es besteht also keine Einstiegshürde für neue und kleine Angebote. Upload-Filter hingegen sind sehr teuer, und neue Unternehmen haben es dadurch schwerer.

Gibt es nicht Ausnahmen für junge Firmen und solche mit wenig Umsatz?

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Interview. Christoph Koch
Foto: Volker Conradus
(CC-by 4.0 International)

About the Author

About the Author: Christoph Koch ist Journalist (brand eins, GEO, NEON, Wired, GQ, SZ- und ZEIT-Magazin, Süddeutsche, etc.), Autor ("Ich bin dann mal offline" & "Digitale Balance" & "Was, wäre wenn ...?") sowie Moderator und Vortragsredner. Auf Twitter als @christophkoch unterwegs, bei Mastodon @christophkoch@masto.ai .

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